Informationen Aufsichtspflicht und Notfallmanagement
Beschreibung
Liebe Erziehungsberechtige,
hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Ferienspaß.
Aufsichtspflicht und Notfallmanagement:
Die Aufsichtspflicht liegt während der Durchführung des jeweiligen Angebots bei den betreuenden Mitarbeitenden. Sie beginnt mit dem offiziellen Start der Veranstaltung am vereinbarten Treffpunkt und endet mit deren Abschluss.
Mit Beendigung des Angebots geht die Aufsichtspflicht wieder auf die Erziehungsberechtigten über. Für Verspätungen bei der Abholung oder ein Nichterscheinen der Erziehungsberechtigten bzw. abholberechtigten Personen übernehmen die Mitarbeitenden keine Haftung. Es besteht zudem keine Verpflichtung, über das offizielle Veranstaltungsende hinaus auf eine Abholung zu warten.
Im Rahmen der Anmeldung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, einen Notfallkontakt anzugeben. Sollte diese Angabe fehlen, wird sie durch die Mitarbeitenden zu Beginn der Veranstaltung ergänzt. Im Falle eines Notfalls werden die hinterlegten Kontaktpersonen unverzüglich informiert.
Benötigt eine teilnehmende Person Medikamente, ist sicherzustellen, dass diese eigenständig und eigenverantwortlich eingenommen werden können. Eine Verabreichung von Medikamenten durch die Mitarbeitenden ist ausgeschlossen.